Augenoperationen und ihre Kosten
März 14, 2011 by admin
Filed under Ratgeber Gesundheit
Augenoperationen sind für viele Brillen- oder Kontaktlinsenträger eine großer Wunsch, um morgens aufzustehen und einfach klar und deutlich zu sehen – ganz ohne Brille oder Kontaktlinsen. Doch eine Laser Augenoperation mit Lasik, Lasek oder anderen Methoden ist natürlich mit Kosten verbunden, die häufig aus der eigenen Tasche getragen werden müssen. Einen groben Überblick über die jeweilige Augenoperation und die anfallenden Kosten steht hier zur Auswahl.
Die Preise für eine Augen Laser OP mögen zwar auf den ersten Blick relativ teuer wirken, doch umgerechnet auf die Kosten für Kontaktlinsen oder eine neue Brille in regelmäßigen Abständen, die sich über die Jahre summieren, ist der Unterschied nicht mehr ganz so gravierend. Für eine Brille werden schnell um die 250 € fällig und Tageslinsen oder Monatslinsen als Kontaktlinsen kosten über die Jahre ebenfalls eine stattliche Summe.
Übernahme der Augen Laser OP Kosten durch die Krankenkasse:
Seitens der Gesetzlichen Krankenkassen werden Laser Augenoperation Kosten bei Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit leider in der Regel nicht erstattet. Allerdings tragen diese im Normalfall auch keine Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen. Wer jedoch eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen hat, sollte sich den jeweiligen Tarif genau ansehen und gegebenenfalls bei der Versicherungsgesellschaft nachfragen, ob und wie viel der Augen Laser OP Kosten eventuell erstattet werden.
Private Krankenversicherung Kostenübernahme für Augenoperationen:
Wer im Tarif der Privaten Krankenversicherung Sehhilfen integriert hat, hat entsprechend gute Chancen, dass zumindest ein Teil der für die Augenoperation anfallenden Kosten erstattet wird. Es lohnt sich auf jeden Fall, Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft zu halten, ob ein Teil oder sogar die kompletten Kosten für die Laser Augenoperation mit Lasik, Lasek oder einer anderen Methode übernommen wird.
Augenoperation Kosten steuerlich absetzbar:
Kosten für eine Augen Laser OP können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn eine Augenoperation notwendig ist, um eine optimale Korrektur der Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit zu erhalten. Dies gilt dann, wenn mit Kontaktlinsen oder einer Brille kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden kann. In diesem Fall sollte der Steuererklärung ein entsprechendes amtsärztliches Attest beigefügt werden, dann wird zumindest das zu versteuernde Einkommen um die Höhe der für die Laser Augenoperation anfallenden Kosten reduziert.