Ab 1. September ist Patientenverfügung bindend
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Lange genug hat es gedauert, bis sich alle Beteiligten auf eine gemeinsame Regelung einigen konnten. Doch morgen tritt sie in Kraft und ist gesetzlich bindend: die Patientenverfügung.
Dresden – In einer Patientenverfügung kann jeder volljährige Mensch festlegen, ob er für sich lebensverlängernde medizinische Maßnahmen wünscht oder nicht. Er kann auch festlegen, welche Untersuchungen er nicht an sich durchführen lassen möchte, auch lange im Voraus und für den Fall, dass er zu dem entsprechenden Zeitpunkt nicht mehr dazu in der Lage ist. Diese Patientenverfügung widerspricht dem Hippokratischen Eid, der besagt, dass ein Arzt immer versuchen muss, dem Kranken so gut wie möglich zu helfen. Doch auch viele Ärzte sind heute auf der Seite der Patienten, wenn es darum geht, deren Willen zu berücksichtigen. Ab morgen müssen alle Ärzte sich an Patientenverfügungen halten. Darauf weist die Sächsische Ärztekammer hin.
Wichtig: Bevollmächtigten ernennen
Wenn nun eine Situation eintritt, in der eine Patientenverfügung zur Anwendung kommen müsste, wird diese mit der Verfügung abgeglichen. Stimmen Situation und Verfügung sinngemäß überein, gilt der Wille des Patienten. Diese Übereinstimmung stellt der Betreuer, also der Arzt, fest. Darüber hinaus sollte jeder, der eine Patientenverfügung verfasst, auch einen Bevollmächtigten für deren Um- und Durchsetzung in ihr schriftlich festlegen. Ansonsten muss laut Gesetz erst ein Bevollmächtigter eingesetzt werden. Das kostet Zeit und Geld und birgt darüber hinaus die Gefahr, dass der Bevollmächtigte den Patienten nicht kennt. Eltern und Verwandte sind bei einer Patientenverfügung nicht automatisch bevollmächtigt, wenn kein Bevollmächtigter benannt ist.