Teure Gesundheitsleistungen: So halten Patienten die Belastungen gering
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Auch wenn das deutsche Gesundheitssystem im europaweiten Vergleich das beste ist: Für viele Gesundheitsleistungen müssen gesetzlich Versicherte immer noch tief in die Tasche greifen. Wer nicht auf entsprechende Therapien, Untersuchungen und Co. verzichten will, muss zähneknirschend auf Ersparnisse zurückgreifen. Nicht immer reichen sie jedoch aus.
Grundsätzlich haben die Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen hierzulande kaum einen Grund, zu klagen, schließlich sind die Leistungskataloge der Versicherer umfangreich und sorgen somit dafür, dass die meisten Arztbesuche zu keinen oder nur geringfügigen finanziellen Belastungen führen.
Trotz Zuschüssen: Kosten belasten das Haushaltsbudget
Darüber hinaus bezuschussen die Krankenkassen zahlreiche Gesundheitsleistungen zumindest teilweise. Je nach medizinischem Fachgebiet können die verbleibenden Kosten allerdings so hoch sein, dass sie nicht aus Ersparnissen gestemmt werden können. Man denke hier insbesondere an die Zahnmedizin, bei der Rechnungen in Höhe von mehreren tausend Euro keine Seltenheit darstellen – sogar mit einer separat abgeschlossenen privaten Zusatzversicherung stoßen einige gesetzlich Versicherte finanziell an ihre Grenzen.
Im Übrigen sind die Zuschüsse oftmals an bestimmte Bedingungen geknüpft, z. B. familiäre Vorbelastungen oder ein Mindestalter. Wer sie nicht erfüllt, muss die Kosten in voller Höhe tragen. Dies gilt auch für die umfangreichen Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die der Patient selber bezahlen muss.
Wenn die Ersparnisse nicht reichen – Kredite zur Finanzierung nutzen
Wer nicht auf (zu-)zahlungspflichtige Untersuchungen, Therapien, Arzneien oder Heilmittel verzichten möchte und die Kosten nicht aus Ersparnissen begleichen kann, findet auf dem Kreditmarkt attraktive Angebote. Ein Online-Kreditvergleich fördert die Finanzierungen mit den aktuell besten Konditionen zutage. Antragsteller, die eine gute Bonität vorweisen können und eine möglichst kurze Laufzeit wählen, müssen dabei in der Regel am wenigsten draufzahlen.
Krankenkasse verweigert Zahlung: Widerspruch oft erfolgreich
Wenn die eigene Krankenkasse die Zahlung einer Leistung bzw. einen Zuschuss verweigert, so sollten Patienten dies nicht einfach kommentarlos hinnehmen. Tatsächlich stehen Experten zufolge die Chancen gut, nach einem Widerspruch doch noch eine Bewilligung der Kostenübernahme zu erhalten. Zu beachten ist beim Widerspruch Folgendes:
- Der Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen nach Ablehnung der Leistung erfolgen.
- Der Ablehnung ist schriftlich zu widersprechen.
- Die Begründung der Krankenkasse muss schlüssig widerlegt werden.
- Wenn es um viel Geld geht, ist eventuell die Hinzuziehung eines Arztes, Patientenberaters oder gar eines Fachanwalts sinnvoll.
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