Erste Krankenkasse erhebt Zusatzbeitrag
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Mehrere Krankenkassen hatten bereits im Frühling angekündigt, dass sie Zusatzbeiträge von ihren Versicherten erheben werden müssen, weil das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht reicht. Nun hat es die erste Krankenkasse getan. Begründung: sie hat zwei teure Versicherte, für die alle anderen nun zahlen müssen.
Berlin – Der Gesundheitsfonds, der am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, stellt den Krankenkassen einen Geldtopf bereit. Aus diesem können sie schöpfen, je nach Größe der Kasse und Anzahl der Versicherten. Reicht das Geld aus dem Topf einer Kasse nicht, darf sie von ihren Versicherten zusätzlich zum gesetzlich festgelegten Einheitsbeitrag Beiträge erheben. Bisher haben zwar einige Kassen gesagt, dass sie das wohl im Sommer tun müssen. Manche Kassen haben auch gesagt, dass sie das zumindest in diesem Jahr garantiert nicht tun werden. Doch wirklich getan hat es keine Kasse.
Zwei Bluter kosten alle Versicherten acht Euro monatlich mehr
Das ist nun anders. Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) verlangt von ihren Mitgliedern rückwirkend für drei Monate einen Zusatzbeitrag in Höhe von acht Euro. Als Begründung für diesen Beitrag gibt sie an, dass es zwei Versicherte in ihren Reihen gäbe, die so teuer sind, dass das Geld aus dem Topf des Bundes nicht reicht. Ein Schelm, wer an dieser Begründung Zweifel hat.
Die beiden Verursacher sind Bluter, ein kleiner Junge und ein junger Mann, und kosten die GBK nach eigenen Angaben Millionenbeträge jährlich. Da es ebenfalls nach Angaben der GBK nur ein passendes Medikament gebe, habe sie beispielsweise für den jungen Mann im Jahr 2005 zehn Millionen Euro aufbringen müssen. Dadurch ist die Kasse laut ihrem Kassenvorstand Helmut Wasserfuhr „zu einem Sanierungsfall geworden“ und hätte eigentlich geschlossen werden müssen.
Der Gesundheitsfonds funktioniert
Ein Ausgleichszahlungsprinzip unter den Betriebskrankenkassen hat jedoch den Konkurs verhindern können. Wie lange der Zusatzbeitrag, der zufällig genau auf der Maximalhöhe des erlaubten Beitrages ohne die Verpflichtung zur Prüfung des Einkommens der Versichterten liegt, erhoben wird, ist noch unklar. Das Bundesgesundheitsministerium reagiert derweil gelassen auf diese Meldung. Schließlich sei es ein Erfolg, dass dies erst jetzt und nur bei einer Kasse passiere. Der Gesundheitsfonds funktioniere.
Es wird abzuwarten bleiben, ob nicht andere, größere Kassen, die bestimmt auch teure Bluter versichert haben, diese nun zum Anlass nehmen, ihren Anspruch auf einen Sonderbeitrag durchzusetzen.