Krankheitsvorbeugung: Welche Präventionsmaßnahmen zahlen die Krankenkassen?
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Laut einer Studie gibt jeder deutsche Bürger zusätzlich zu seinen Krankenversicherungsbeiträgen im Durchschnitt etwa 600 Euro pro Jahr für Gesundheitsmaßnahmen aus. Zumeist ist dieser Umstand der Unkenntnis geschuldet. Denn die Krankenkassen kommen für mehr Kosten auf, als die meisten zu denken vermögen.
Unwissenheit schützt vor Kosten nicht
So bezahlt etwa ein großer Teil der Umfrageteilnehmer die Kosten für Zahnersatz, Reiseimpfungen oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen vollständig aus eigener Tasche. An manchen dieser Aufwendungen würde sich die Krankenkasse nicht nur beteiligen, sondern diese sogar ganz übernehmen. Doch der Kunde kann diese Extras nur beanspruchen, wenn er auch davon weiß. Demzufolge ist es wichtig, sich vor Behandlungsbeginn bei der eigenen Krankenkasse zu informieren. Angesichts einer möglichen Ersparnis von mehreren hundert Euro, lohnt sich die Mühe allemal. Auch kann es sich lohnen die Präventionsleistungen der anderen Kassen im Detail prüfen zu lassen. Gerade im Bereich der Privatversicherungen kann ein Wechsel sehr viele Vorteile bringen.
Kassen haben ein eigenes berechtigtes Interesse
Auch die Krankenkassen profitieren hiervon: Durch die Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten, können diese hohe Kosten für intensivere und langwierige Behandlungsmaßnahmen einsparen. Vorsorge ist der beste Schutz. Und weil dies auch für die Krankenkasse gilt, wird das gesundheitsbewusste Verhalten des Kunden in Form von Kostenübernahmen honoriert. Leistungen sind insbesondere für häufige Krankheitsbilder vorgesehen. Hierzu gehören etwa Schmerzerkrankungen der Wirbelsäule und Bewegungsorgane, degenerativ-rheumatische Erkrankungen wie Bandscheibenvorfall oder Arthrose, psychische Erkrankungen oder Adipositas. Durch Präventions- beziehungsweise Vorsorgemaßnahmen sollen Krankheiten und drohende Behinderungen verhütet werden. Ferner sollen die Kunden in ihrer Eigenverantwortung gestärkt und zur Selbsthilfe angeregt werden.
Kostenübernahme für Homöopathie
Nicht wenige Krankenkassen sehen Leistungen für homöopathische Behandlungen vor. Viele Kunden nehmen derartige Behandlungen aufgrund der individuellen Beratung und der meist nur geringen Wartezeiten gerne wahr. Weil der Arzt ein schulmedizinisches Studium sowie eine Ausbildung in Homöopathie absolviert haben muss, bleiben Heilpraktiker hierbei außen vor. Im Rahmen einer einstündigen Anamnese bekommt der Arzt die Gelegenheit, die Krankheitsgeschichte des Patienten zu erfassen. Hat sich der Arzt ein exaktes Bild der Krankheit gemacht, wird dieses mit der Wirkung eines homöopathisch geprüften Arzneimittels verglichen. Anschließend wird das passende Mittel verschrieben. Ohne Kostenübernahme der Krankenkasse, müsste der Kunde Stundensätze von 50 bis 150 Euro selbst übernehmen.
Großes Angebot an Gesundheitskursen
Um vor allem Erkrankungen des Bewegungsapparats vorzubeugen, beteiligen sich die Krankenkassen gerne an Gesundheitskursen. Diese umfassen etwa Entspannungsübungen und Rückentrainings. Auch diejenigen, die sich gerne das Rauchen abgewöhnen möchten, können dies teilweise auf Kosten der eigenen Kasse tun. Es ist grundsätzlich wichtig, dass die Kurse den Qualitätsanforderungen der Kasse genügen. Die Kostenübernahme weicht zwischen den einzelnen Krankenkassen teils erheblich ab. Im besten Fall werden Kosten in Höhe von 400 Euro bis 500 Euro vergütet.
Erstattung von Reiseimpfungen und Zahnersatz
Schutzimpfungen im Rahmen einer Auslandsreise können richtig teuer werden. So kostet eine Immunisierung gegen Hepatitis A und B rund 230 Euro. Lautet das Reiseziel Afrika oder Lateinamerika, so schlägt die empfohlene Gelbfieberimpfung mit etwa 50 Euro zu Buche. Im Falle einer reisefreudigen Familie kommen hier jährlich schnell mehrere hundert Euro zusammen. Viele Kassen bezahlen nicht nur für die Impfung als solche, sondern tragen auch die Kosten für eine Impfberatung. Fast immer beteiligen sich die Krankenkassen auch an Zahnersatzmaßnahmen. Diese werden in Höhe der hälftigen Regelversorgung übernommen. Die Regelversorgung steht hierbei für eine absolute Grundversorgung. Die Kosten für eine Amalgamfüllung in Höhe von 30 bis 40 Euro werden vollumfänglich übernommen. Im Falle einer höherwertigen Versorgung zahlt die Kasse zumindest anteilig. Ferner kommen die Kassen für die jährliche Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt auf.